Wie lange nach der Ehescheidung bekomme ich noch Unterhalt?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach der Ehescheidung jeder Ehegatte für sich alleine aufkommt. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen.

War Ihre Ehe von längerer Dauer und gibt es einen unerheblichen Unterschied zwischen den jeweiligen Einkünften der Eheleute, kommt ein Aufstockungsunterhalt in Betracht. Dieser soll zumindest noch für eine gewisse Zeit den Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten ausgleichen. In der Regel wird jedoch dieser nacheheliche Unterhaltsanspruch befristet. Für die Dauer der Befristung gibt es keine eindeutigen Regelungen. Jeder Familienrichter kann dies nach einer eigenen Einschätzung, die sich jedoch nach der Rechtsprechung der Obergerichte orientieren muss, festlegen. Als Schätzwert kann jedoch davon ausgegangen werden, dass etwa bei einer fünf Jahre andauernden Ehe noch für etwa ein Jahr nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist, bei 10 Jahren Ehe etwa drei Jahre u. ä. Hiervon kann es jedoch in beide Richtungen größere Abweichungen geben.

Neben einem Aufstockungsunterhalt gibt es weitere Unterhaltsansprüche wegen Kinderbetreuung, Krankheit, sehr langer Ehedauer o. ä. Da es mitunter sehr schwierig ist einzuschätzen, ob Ihnen ein nachehelicher Unterhaltsanspruch zusteht, empfehle ich Ihnen dringend, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht befristet wird. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die äußerst lange dauerte und etwa die Ehefrau nicht mehr die Möglichkeit hatte, ins Berufsleben zurückzukehren. Sollten hier die ehebedingten, wirtschaftlichen Nachteile so erheblich sein, dass von der Ehefrau nicht mehr erwartet werden kann, dass sie sich auf dem Arbeitsmarkt so sehr zurechtfinden kann, dass sie sich hiervon selbst ernähren kann, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob dauerhaft ein nachehelicher Unterhaltsanspruch in Frage kommt.