Soll ich in einer Vereinbarung den nachehelichen Unterhalt ausschließen?

Eine Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt muss in der Regel vor einem Notar erfolgen. Sie sollten dort nur dann den nachehelichen Unterhalt ausschließen, wenn Sie in etwa ein ähnlich hohes Einkommen wie Ihr Ehegatte haben. Sollten Sie deutlich weniger verdienen als Ihr Ehegatte, wäre ein nachehelicher Unterhaltsausschluss nicht in Ihrem Interesse.

Da ein nachehelicher Unterhaltsausschluss für Sie erhebliche Konsequenzen haben kann, sollten Sie sich auch hier dringend anwaltlich beraten lassen.