Was sind die Voraussetzungen für ein Ehescheidungsverfahren?

Das Gericht überprüft bei dem Beginn des Ehescheidungsverfahrens, ob Sie bereits ein Jahr getrennt lebend sind. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird vermutet, dass Ihre Ehe „zerrüttet“ ist.

Für das Ehescheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Dies bedeutet für Sie, dass Sie nicht selbst den Ehescheidungsantrag stellen können, sondern einen Rechtsanwalt dies für Sie tun muss.

Hilfreich wäre, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner bereits darüber gesprochen haben, dass Sie einen Ehescheidungsantrag stellen möchten.