Welches Familiengericht ist für die Scheidung zuständig?

Nach der gesetzlichen Regelung ist das Familiengericht örtlich zuständig, bei dem die Ehe geführt wurde. Ist der Ehegatte, bei dem die gemeinsamen Kinder leben, in einen anderen Gerichtsbezirk verzogen, so ist das Familiengericht in dem neuen Gerichtsbezirk zuständig. Haben Sie keine Kinder oder sind Ihre Kinder zwischenzeitlich volljährig, so ist das Gericht zuständig, wo die Ehe geführt wurde. Sollte hier Ihr Ehegatte verzogen sein, bleibt jedoch dieses Gericht weiterhin zuständig.

Sollte nicht genau klar sein, welches Gericht für Sie örtlich zuständig ist, sprechen Sie mich bitte an.