Wie läuft eine „unstreitige“ Scheidung ab?

Wenn ich von Ihnen den Auftrag zur Durchführung des Ehescheidungsverfahrens erhalte, erstelle ich mit den von Ihnen gemachten Angaben einen ersten Entwurf eines Ehescheidungsantrages. Diesen übersende ich Ihnen per Mail als pdf-Datei oder per Post. Sie haben dann die Möglichkeit, die von mir gemachten Angaben zu überprüfen und den Entwurf mit Ihrem Ehegatten zu besprechen, damit es nicht während des Verfahrens zu Irritationen kommt.

Sobald ich Ihre positive Bestätigung habe, werde ich den Antrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Das Gericht wird sodann darum bitten, den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Dieses Schreiben werde ich an Sie mit der Bitte um Einzahlung des Betrages weiterleiten. Gegebenenfalls können Sie vorab den Gerichtskostenvorschuss auch an mich überweisen, damit ich dem Ehescheidungsantrag gleich einen Verrechnungsscheck für die Gerichtskosten beilegen kann. In diesem Falle hätten Sie eine Zeitersparnis von etwa zwei Wochen Bearbeitung beim Amtsgericht.

Sobald das Gericht den Gerichtskostenvorschuss verbucht hat, wird es den Antrag auf Ehescheidung an Ihren Ehegatten schicken und ihn bitten, hierzu Stellung zu nehmen. Soweit auch Ihr Ehegatte geschieden werden möchte, wäre es hilfreich, wenn dieser in einem kurzen Anschreiben dem Gericht mitteilt, dass auch er geschieden werden möchte und daher der Ehescheidung zustimmt. Soweit Ihr Ehegatte selbst einen Rechtsanwalt mit dem Ehescheidungsverfahren beauftragen möchte, kann er dies selbstverständlich tun.

Mit der Versendung des Ehescheidungsantrages wird das Gericht auch Fragebögen zum Versorgungsausgleich mit übersenden. In diesem Fragebogen werden Sie zu Ihren Altersvorsorgeansprüchen befragt, die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder etwa aus einer Beamtenvorsorge, Riester-Rente, privaten Rentenversicherung o. ä. haben. Um das Verfahren zu beschleunigen, besteht die Möglichkeit, dass Sie diesen Fragebogen hier als pdf-Datei (Link) herunterladen und diesen bereits im Vorfeld ausgefüllt mir zur Verfügung stellen.

Wenn das Gericht den ausgefüllten Fragebogen vorliegen hat, werden die jeweiligen Träger der Rentenversicherungen angeschrieben um zu klären, ob tatsächlich Ansprüche bestehen und welcher Höhe. Erfahrungsgemäß dauert die Auskunftserteilung von den Rentenversicherungsträgern, insbesondere von der Deutschen Rentenversicherung, sehr lange. Dies kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Rentenversicherung fragt oftmals bei Ihnen noch wegen Versicherungszeiten nach. Sollte bei Ihnen bereits ein so genanntes Kontenklärungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung vorab durchgeführt worden sein, verringert sich teilweise die Bearbeitungszeit.

Wenn alle Auskünfte für die jeweiligen Rentenversicherungen von beiden Ehegatten vorliegen, wird das Gericht einen Termin für die Durchführung der Ehescheidungsverhandlung bestimmen. Sie werden also eine Ladung des Gerichtes erhalten.

Der Ehescheidungstermin ist in der Regel nur kurz, etwa 15 Minuten. Der Familienrichter wird hier zunächst erfragen, ob der Ehescheidungsantrag gestellt wird und ob Ihr Ehegatte der Ehescheidung zustimmt. Zudem wird überprüft werden, ob die Trennung bereits länger als ein Jahr her ist, damit das Trennungsjahr eingehalten wurde. Beide Ehegatten werden hier einzeln befragt, ob sie wirklich geschieden werden möchten, oder ob eventuell die Ehe doch fortgesetzt werden kann.

Danach werden die Auskünfte, die die Rentenversicherungsträger an das Gericht geschickt haben, besprochen. Sie werden befragt, ob Sie mit den von den Rententrägern gemachten Angaben einverstanden sind. Hier wird das Gericht mitteilen, wie beabsichtigt ist, den Ausgleich der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) durchzuführen.

Der Familienrichter wird danach erfragen, ob noch weiterer Regelungsbedarf besteht, oder ob sämtliche Punkte zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten bereits geklärt sind. Hier wird oft von den Familienrichtern auf die Bedeutung des gemeinsamen Sorgerechtes für Kinder verwiesen und auf die Möglichkeit, beim Jugendamt gegebenenfalls Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nach dieser Klärung der Voraussetzungen der Ehescheidung wird Ihre Ehe in der Regel noch in dem Termin geschieden. Das Gericht wird durch einen Beschluss Ihre Ehe scheiden.

Zum Abschluss des Verfahrens wird das Gericht noch den Gegenstandswert festlegen wollen. Nach dem Gegenstandswert berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (siehe Kosten der Ehescheidung). Daher wird der Familienrichter Sie befragen, über welches Nettoeinkommen Sie und Ihr Ehegatte verfügen.

Damit sichergestellt ist, dass sich die richtigen Personen scheiden lassen, wird der Richter zunächst Angaben zu Ihrer Person erfragen und sich gegebenenfalls den Personalausweis vorlegen lassen.

Nach der Verhandlung werden Sie den Ehescheidungsbeschluss nicht gleich in den Händen halten. Das Gericht protokolliert in der Regel den Beschluss und auch das Protokoll der Verhandlung selbst auf einem Diktiergerät. Sobald das Diktat geschrieben wurde, erhalten Sie sodann per Post den Ehescheidungsbeschluss und auch das Protokoll der mündlichen Verhandlung.

Gegen den Ehescheidungsbeschluss könnte theoretisch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben werden. Daher ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Nach Zustellung des Beschlusses muss daher einen Monat abgewartet werden, bis die Rechtskraft eintritt. Die Rechtskraft muss noch nach Ablauf der Frist auf dem Ehescheidungsbeschluss durch einen Stempel vermerkt werden.

Mit Eintritt der Rechtskraft sind Sie vollständig geschieden.