Verfahren, wenn ein Folgesacheantrag gestellt wird

Im Normalfall wird mit der Ehescheidung nur noch der Versorgungsausgleich mit geregelt. Sollten Sie sich jedoch mit Ihrem Ehepartner nicht auf wichtige Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, zur Aufteilung des Vermögens oder weiteren Punkte außergerichtlich einigen können, so besteht die Möglichkeit, dass ein Antrag auf eine Folgesache gestellt wird. Diesen Antrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Hier könnte etwa als Folgesacheantrag ein nachehelicher Unterhalt verlangt werden oder ein Zugewinnausgleichsanspruch.

Während des Ehescheidungsverfahrens wird im Falle eines Folgesacheantrages gerichtlich zu klären sein, ob dieser Folgeanspruch besteht. Das Gericht wird in der Regel erst die Ehescheidungsverhandlung durchführen, wenn auch die Folgesache soweit geklärt ist, dass ein Richter hierüber entscheiden kann. Folgesacheanträge sollen von Gesetzes wegen gleichzeitig mit der Ehescheidungsentscheidung ergehen. Daher erhalten Sie in diesem Falle oft einen Ehescheidungsbeschluss, in dem nicht nur Ihre Ehe geschieden wird, sondern darüber hinaus noch Feststellungen zum Unterhalt bzw. zum Zugewinn o. ä. getroffen werden.

Da der Streit über Folgesacheanträge in der Regel mehrere Monate in Anspruch nimmt, verlängert sich hier Ihr Ehescheidungsverfahren.

Bei den Kosten ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass für einen Folgesacheantrag ebenfalls ein Gegenstandswert vom Gericht festgelegt wird. Dieser Gegenstandswert ist dem Gegenstandswert für die Ehescheidung hinzuzurechnen, weshalb sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten erhöhen.