Ändert die Trennung etwas an der Krankenversicherung?

Grundsätzlich Nein!

Wenn Sie und Ihr Ehegatte jeweils einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, ändert sich ohnehin nichts.

Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Versicherung familienversichert sein, ändert sich bei der Trennung noch nichts, jedoch bei der Ehescheidung. Die gesetzliche Familienversicherung ist an die Ehe gebunden. Endet die Ehe, so endet auch die Familienversicherung. Ganz konkret endet dann die Familienversicherung mit dem Datum der Rechtskraft der Ehescheidung. Sollten Sie familienversichert sein, empfehle ich Ihnen daher, sich direkt nach der Ehescheidung um eine neue Krankenversicherung zu kümmern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie weiterhin als Versicherungsnehmerin zu akzeptieren, so lange die Rechtskraft der Ehescheidung noch nicht drei Monate her ist. Daher sollten Sie diesen Dreimonatszeitraum unter keinen Umständen versäumen.