Was nehme ich bei meinem Auszug mit?

Mitnehmen dürfen Sie zunächst einmal alle Ihre persönlichen Sachen, wie Kleidung, Schmuck, Ihnen gemachte Geschenke, Familienandenken, sowie Gegenstände, die Sie für Ihre Berufsausübung benötigen. Dies bedeutet, dass Sie die persönlichen Gegenstände Ihres Partners nicht mitnehmen dürfen. Bei Ihrem Auszug sollten Sie auch an sämtliche persönliche Urkunden wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ausweispapiere, Zeugnisse, Sparbücher, Krankenversicherungskarte, Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte, Einkommenssteuerbescheide sowie gegebenenfalls an die Unterlagen der Kinder denken, falls diese mit Ihnen umziehen. Um in späteren Unterhaltsstreitigkeiten informiert zu sein und ärgerlichen Auskunftsverfahren vorzubeugen, ist es vorteilhaft Kopien von Verdienstbescheinigungen, Bilanzen, Vermögensunterlagen, Kontoauszügen, Schuldverpflichtungen, und evtl. Grundstücksurkunden Ihres bisherigen Lebenspartners anzufertigen und diese Kopien beim Auszug mitzunehmen.

Bei den Haushaltsgegenständen sollten Sie versuchen, diese mit Ihrem bisherigen Partner gemeinsam aufzuteilen. Halten Sie am besten auf einer Liste mit der Überschrift „endgültige Hausratsaufteilung“ sämtliche aufzuteilende Gegenstände fest und schreiben Sie daneben, wer die Gegenstände bekommen soll. Durch diese „endgültige“ Aufteilung sind Sie vor späteren Nachforderungen geschützt.
Sollten Sie sich nicht auf eine einvernehmliche Hausratsaufteilung einigen, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei miteinander verheirateten Paaren wird ein Familienrichter die Gegenstände dann vorläufig für die Zeit der Trennung verteilen. Dabei wird er nicht unbedingt darauf achten, in wessen Eigentum die Gegenstände stehen, sondern darauf, wo die Gegenstände am dringendsten benötigt werden. Zieht etwa die Ehefrau mit den drei Kindern aus der Wohnung aus, so wird sie die Waschmaschine mitnehmen dürfen, da sie dieser dringender bedarf als der nun alleinstehende Mann, dem ein Gang ins Waschcenter zuzumuten ist. Bei unverheirateten Paaren wird das Gericht die Gegenstände nach den Eigentumsverhältnissen aufteilen.

Nicht selten zieht ein Ehegatte ohne Kenntnis des anderen aus. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie sich bei Ihrer Entscheidung, welche Haushaltsgegenstände Sie mitnehmen, die gerichtlichen Kriterien zueigen machen.