Wie beweise ich das Trennungsjahr?

Ein Ehescheidungsantrag kann mit wenigen Ausnahmen mit wenigen Ausnahmen nur nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden. Daher ist es wichtig, dass man die Trennungszeit einhält und beweisen kann.

Im Ehescheidungsantrag gibt man als Beweis „Parteivernehmung“ an. Dies bedeutet, dass Sie in der Verhandlung vor Gericht sodann unter Belehrung der Wahrheitsverpflichtung vom Richter befragt werden, seit wann Sie getrennt lebend sind. Dies ist in der Regel als Beweis ausreichend. Sollte es jedoch in seltenen Fällen zwischen den Ehegatten Streit geben um den Trennungszeitpunkt, wäre etwa auch eine Ummeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder das Vernehmen von Zeugen möglich.