Wie schütze ich mich vor Nachstellungen und Angriffen meines bisherigen Partners?

Sollte Ihr bisheriger Lebenspartner Ihren Wunsch nach einer Trennung nicht respektieren und Sie daher bedrohen, erheblich beleidigen oder Ihnen auflauern, besteht die Möglichkeit, ihm durch eine einstweilige Verfügung über das Gericht aufzugeben, sich Ihnen nicht näher als 100 Meter zu nähern und sie auch nicht über das Telefon zu belästigen. Da es nach Trennungen oftmals zu Streitigkeiten zwischen bisherigen Lebenspartnern kommt, muss die Intensität der Bedrohung so groß und über das normale Maß hinausgehend sein, dass ein Außenstehender dies als unzumutbar ansieht. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser wird für Sie sofort den Erlass der gerichtlichen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

Als Frau können Sie und Ihre Kinder vorübergehend im Frauenschutzhaus unterkommen.

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Frauenschutzhaus
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