Kann ich Beratungshilfe erhalten?

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung des Staates für Bürger, denen nicht zugemutet werden kann, dass sie die Kosten für eine außergerichtliche Tätigkeit oder eine Beratung eines Rechtsanwaltes selbst tragen können. Haben Sie nur sehr geringe Einkünfte oder sind Sie gar Alg II-Empfänger, steht Ihnen womöglich ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amtsgericht. Dort, bei der Rechtsantragsstelle, sollten Sie einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen. Sie müssen hierfür dem Rechtspfleger nachweisen, dass Sie tatsächlich nur geringe Einkünfte haben. Hilfreich sind Einkommensnachweise, eine Kopie des Mietvertrages und Ihrer sonstigen Zahlungsverbindlichkeiten. Der Rechtspfleger kann Ihnen dann sofort einen Beratungshilfeberechtigungsschein ausstellen. Mit diesem Schein kann ich Sie beraten. Ihnen entsteht nur eine Selbstbeteiligung von 15,00 €.

Von der Beratungshilfe wird auch ein anwaltliches Tätigwerden abgedeckt, soweit dies erforderlich ist. Sollte ich etwa Ihren Ehegatten zur Unterhaltszahlung auffordern, wären auch die hiermit verbundenen Rechtsanwaltskosten abgedeckt.