Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?

Die Kosten der Ehescheidung sind zur Hälfte bei Beginn des Verfahrens, mit der Einreichung des Antrages, und zur anderen Hälfte nach der mündlichen Verhandlung zur Ehescheidung, somit kurz bevor Ihnen das Ehescheidungsurteil zugestellt wird, zu zahlen. Soweit Sie abweichend hiervon diese Beträge auf die Verfahrensdauer als monatliche Rate erbringen wollen, ist dies möglich. Ich biete Ihnen hierzu eine Ratenzahlung mit einem Zinssatz zu 0,0 % an. Ich bitte Sie jedoch für diesen Fall, die Ratenzahlungsvereinbarung auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an meine Kanzlei zu senden.