Findet ein Vermögensausgleich (Zugewinn) statt?

Mit dem Ehescheidungsantrag wird im Normalfall nur der Versorgungsausgleich mit geregelt. Bei allen weiteren mit der Ehescheidung zu regelnden Punkten geht das Gericht davon aus, dass die Eheleute sich außergerichtlich einigen. Soweit Sie die Vermutung haben, dass Ihnen ein Ausgleichsanspruch zusteht, empfehle ich Ihnen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Als Anwalt kann ich für Sie Auskünfte einholen und überprüfen, ob bei Ihrem Ehegatten und bei Ihnen ein Zugewinn während der Ehe entstanden ist. Sollte der Zugewinn Ihres Ehegatten höher sein, stünde Ihnen ein Ausgleichsanspruch zu. Das Gesetz geht davon aus, dass während der Ehe jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat. Sie erwerben daher nur gemeinsames Vermögen mit Ihrem Ehegatten, soweit Sie etwa dieses auf einen gemeinsamen Namen angelegt haben. Dies ist etwa der Fall, wenn das Bankdepot auf Ihren Namen und auf den Namen Ihres Ehegatten läuft, bzw. wenn beide im Grundbuch für ihr Grundstück eingetragen sind. Durch die Ehescheidung wird diese Gemeinsamkeit an dem Bankdepot bzw. an dem Grundstück nicht beendet. Wollen Sie also das Depot zukünftig nicht mehr gemeinsam verwalten, so sollten Sie das Depot hälftig teilen. Bei dem Grundstück wäre ebenfalls zu überlegen, wie Sie zukünftig die Eigentumsverhältnisse regeln wollen.