Kann ich die Scheidung auch gegen den Willen meines Ehegatten beantragen?

Nach dem Gesetz wird vermutet, dass nach Ablauf des Trennungsjahres die Ehe zerrüttet ist. Diese Vermutung bedeutet, dass ein Richter davon ausgehen würde, dass die Fortsetzung der Ehe nicht mehr erfolgversprechend ist. Sollte Ihr Ehegatte vor Gericht erklären, dass er nicht geschieden werden möchte, müsste er erklären, weshalb die weitere Aufrechterhaltung der Ehe sinnvoll ist. In meiner langjährigen beruflichen Praxis habe ich noch keinen Fall erlebt, in dem ein Ehegatte plausibel erklären konnte, weshalb die Ehe doch noch fortgeführt werden sollte, obwohl der andere Ehegatte partout nicht mehr möchte. Daher ist es im Ergebnis möglich, Ihren Ehescheidungswunsch durchzusetzen, auch wenn Ihr Ehegatte derzeit noch erklärt, er wolle der Ehescheidung nicht zustimmen.