Bei wem wohnen die Kinder nach der Trennung?

Um Ihren Kindern eine Befragung durch Richter, Gutachter und Jugendamtsmitarbeiter zu ersparen, sollten Sie sich mit Ihrem bisherigen Partner zusammensetzen und als Eltern überlegen, welche Lösung das Beste für die Kinder ist. Sollten Sie sich hier nicht einigen können, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Beratungspersonen hinzuzuziehen. Sinnvoll kann eine Beratung bei Erziehungsberatungsstellen oder beim Jugendamt sein. Insbesondere bei der Erziehungsberatungsstelle könnten Sie sich als Eltern auf eine für das Kind und für Sie passende und flexible Lösung einigen.

Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden wird, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein. Dabei wird der Richter nach folgenden Kriterien entscheiden, wem das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird:

  • Bei welchem Elternteil ist das Kind am besten aufgehoben?
  • Wer hat die engste Bindung zum Kind und wer ist die Hauptbezugsperson?
  • Wer hat bisher das Kind überwiegend betreut?
  • Wo kann das Kind seine bisherige Beziehung zu Freunden, Kindergarten, Schule am besten beibehalten?
  • Wo werden die Geschwister leben?
  • Wer wird das Kind – etwa durch Betreuung der Hausaufgaben oder Freizeitgestaltungen – am besten in der Entwicklung der Persönlichkeit fördern? Dies können auch berufstätige Eltern leisten, wenn die fördernde Betreuung etwa durch Hort oder Tagesmutter sichergestellt ist.