Unter Eheleuten und auch unverheirateten Paaren gilt grundsätzlich, dass jeder Ehegatte nur für seine eigenen Schulden haftet. Sie brauchen somit in der Regel nicht für die Schulden Ihres Partners aufkommen. Anders ist es, wenn Sie ebenfalls Vertragspartner sind oder eine Bürgschaft unterschrieben haben.
Haben Sie bisher ein gemeinsames Konto geführt, so können sowohl Sie als auch der Partner weiterhin Geld abheben. Möchten Sie dies ändern, so besteht die Möglichkeit, dass Sie gegenüber der Bank erklären, dass Sie nicht weiterhin Miteigentümerin sein möchten. Ist das Konto nicht überzogen, wird die Bank einverstanden sein, bei einem Minus sollten Sie mit der Bank sprechen, unter welchen Voraussetzungen Sie aus dem Konto entlassen werden. Sobald Sie aus dem Kontovertrag entlassen sind, haften Sie nicht mehr für den Fall, dass Ihr bisheriger Partner das Konto weiter überzieht. Evtl. reicht es jedoch, wenn Sie mit der Bank vereinbaren, dass der Überziehungsrahmen auf maximal Summe X begrenzt wird.
Befürchten Sie, dass Ihr Partner vom gemeinsamen Konto größere Beträge abbuchen wird, sollten Sie der Bank mitteilen, dass Sie sich getrennt haben und das gemeinsame Konto vorerst nicht mehr als sog. „Oder“-Konto gelten soll, sondern als „Und“-Konto. Dies bedeutet, dass die Bank nur noch Auszahlungen und Überweisungen ausführen darf, wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam dies beantragen. Dieses Vorgehen bietet sich auch dann an, wenn Ihr Kind ein Konto besitzt und beide Elternteile jeweils allein darüber verfügen können. Übereilten Abhebungen eines Elternteils kann so vorgebeugt werden.
Hat Ihr Partner bisher eine Vollmacht für Ihr Konto, so sollten Sie überlegen, ob Sie dies beibehalten möchten.
Gleiches gilt für weitere Konten, etwa bei Versandhäusern. Damit Ihr Partner nicht auf Ihre Rechnung etwas bestellen kann, sollten Sie dem Versandhaus mitteilen, dass Sie ab sofort getrennt leben und gegebenenfalls eine Vollmacht entziehen.
Häufig haben beide Partner gemeinsam einen Kredit aufgenommen, etwa zur Finanzierung des Autos. Haben Sie kein Einkommen, sollten Sie versuchen auf dem Verhandlungswege aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden. Evtl. ist Ihr bisheriger Partner auch bereit, den Kreditvertrag allein weiterzuführen. Sie benötigen hierzu jedoch die Zustimmung des Kreditinstituts. Werden Sie nicht aus dem Kredit entlassen, haften Sie voll neben Ihrem bisherigen Partner.