Wenn Sie und Ihr Ehegatte jeweils einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, ändert sich durch die Ehescheidung an Ihrem Krankenversicherungsstatus nichts.
Anders ist es jedoch, wenn Sie familienversichert sind. Die gesetzliche Familienversicherung ist an die Ehe gebunden. Endet die Ehe, so endet auch die Familienversicherung. Ganz konkret endet dann die Familienversicherung mit dem Datum der Rechtskraft der Ehescheidung. Sollten Sie familienversichert sein, empfehle ich Ihnen daher, sich direkt nach der Ehescheidung um eine neue Krankenversicherung zu kümmern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, Sie weiterhin als Versicherungsnehmerin zu akzeptieren, so lange die Rechtskraft der Ehescheidung noch nicht drei Monate her ist. Daher sollten Sie diesen Dreimonatszeitraum unter keinen Umständen versäumen.