Bei der Ermittlung der Ehescheidungskosten und den Beträgen, die Ihnen später tatsächlich in Rechnung gestellt werden, gehe ich immer für die für Sie günstigste Berechnungsmethode aus. Ich verpflichte mich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und auf jegliche Möglichkeit zu verzichten, die eine Ehescheidung zu einer teuren Angelegenheit macht. Während des Ehescheidungsverfahrens behalten Sie die volle Kostenkontrolle. Ich lösen nur dann neue Kosten für Sie aus, wenn dies zuvor mit Ihnen abgesprochen ist. Daher müssen Sie keine Angst vor einer Rechnung haben, mit der Sie nicht gerechnet haben.
Für das Ehescheidungsverfahren erstelle ich Ihnen vorab einen konkreten Kostenplan, aus dem sich die voraussichtlichen Kosten Ihrer Ehescheidung ergeben. Der Gegenstandswert setzt sich für die Ehescheidung aus dem Nettoeinkommen der Eheleute für 3 Monate und für den Versorgungsausgleich aus der Anzahl der Altersanrechte beider Eheleute x 10 % des Gegenstandswert der Ehescheidung zusammen. Letztendlich legt jedoch das Gericht nach Abschluss des Verfahrens den Gegenstandwert fest. Dieser sollte jedoch nicht von dem von mir errechneten Gegenstandswert abweichen bzw. nur geringfügig abweichen.
Die Kosten der Ehescheidung sind zur Hälfte bei Beginn des Verfahrens, mit der Einreichung des Antrages, und zur anderen Hälfte nach der mündlichen Verhandlung zur Ehescheidung, somit kurz bevor Ihnen das Ehescheidungsurteil zugestellt wird, zu zahlen. Soweit Sie diese Beträge auf die Verfahrensdauer als monatliche Rate erbringen wollen, ist dies möglich. Wir bieten Ihnen hierzu eine Ratenzahlung mit einem Zinssatz zu 0,0 % an. Wir bitten Sie jedoch für diesen, die Ratenzahlungsvereinbarung auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an unsere Kanzlei zu senden.
Durch die Online-Scheidung sparen Sie sich Kosten für ein Beratungsgespräch. Sollten Sie jedoch nach meiner Beauftragung Fragen zu dem Verfahren ergeben, ist eine Beratung zu dem laufenden Verfahren ebenfalls kostenlos möglich. Die Kosten für diese Beratung wären dann mit den Kosten für das Gerichtsverfahren mit abgedeckt.
Bei nur geringen Einkünften gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Nachfolgend möchte ich Ihnen Kostenbeispiele darstellen. Die konkreten Kosten Ihrer Scheidung erhalten Sie auf Anfrage.
- Fall: Mann verdient bis ca. 1.200 €, Frau erhält ALG II voraussichtliche Kosten 0 €, da Ihnen wohl Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.
- Fall: Mann verdient 1.500 €, Frau erhält ALG II, beide sind gesetzlich Rentenversichert und haben keine zusätzliche private Altersvorsorge Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 1.301,35 €
- Fall: Mann verdient 1.500 €, Frau verdient 1.000 €, beide sind gesetzlich Rentenversichert und haben keine zusätzliche private Altersvorsorge Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 1.721,58 €
- Fall: Mann verdient 1.500 €, Frau verdient 1.500 €, beide sind gesetzlich Rentenversichert und haben keine zusätzliche private Altersvorsorge Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 2.026,65 €
- Fall: Mann verdient 2.000 €, Frau verdient 1.200 €, beide haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Riesterrente bzw. VBL Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 2.191,65 €
- Fall Mann verdient 2.500 €, Frau verdient 1.500 €, beide haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Riesterrente bzw VBL Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 2.356,65 €
- Fall Mann verdient 3.000 €, Frau verdient 2.000 €, beide haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Riesterrente bzw VBL Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 2.521,65 €
- Fall Mann verdient 4.000 €, Frau verdient 3.000 €, beide haben neben der gesetzlichen Rente noch eine Riesterrente bzw VBL Scheidungskosten insg. inkl. Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt + Auslagen = 2.958,85 €