Soweit Sie nur über geringe Einkünfte verfügen, besteht die Möglichkeit, eine Sozialleistung des Landes in Anspruch zu nehmen, die Verfahrenskostenhilfe. In diesem Fall wird dem eigentlichen Ehescheidungsverfahren zunächst das Bewilligungsverfahren für die Verfahrenskostenhilfe vorgelagert. Mit dem Antrag auf Ehescheidung ist daher auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen und die wirtschaftliche Bedürftigkeit darzulegen. Um dies tun zu können, benötigt das Gericht ein von Ihnen vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Formular. Diese „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ (Download) benötige ich daher mit allen Belegen, mit denen Sie Ihre Angaben nachweisen, vor der Einreichung der Ehescheidung. Nachdem der Ehescheidungsantrag und der Antrag auf die Verfahrenskostenhilfe beim Gericht eingegangen sind, erhält Ihr Ehegatte zunächst die Gelegenheit, zu einer Stellungnahme zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag. Sodann wird der Richter überprüfen, ob bei Ihnen eine wirtschaftliche Bedürftigkeit besteht. Soweit dies der Fall ist, wird ein Beschluss ergehen, worin Ihnen Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwaltes bewilligt wird. Sobald die VKH (Verfahrenskostenhilfe) bewilligt wurde, beginnt das eigentliche Ehescheidungsverfahren.