Mit der Ehescheidung wird nicht mit geregelt, wer zukünftig Eigentümer des in Ihrem beiderseitigen Miteigentum stehenden Hausgrundstückes wird. Oft wird schon bei der Trennung zwischen den Eheleuten vereinbart, dass ein Ehegatte das Haus weiter bewohnt, sämtliche Schuldverbindlichkeiten der Bank allein übernimmt, die Bank den anderen Ehegatten aus dem Kreditvertrag entlässt und gegebenenfalls noch ein Auszahlungsbetrag gezahlt wird.
Die größte Schwierigkeit bereitet in der Regel die Frage, was das Hausgrundstück wert ist. Hier gibt es naturgemäß oft unterschiedliche Wertvorstellungen zwischen den Eheleuten. Wenn man dies klären möchte, müsste man einen Gutachter beauftragen, der ein oft sehr teures Gutachten über den Verkehrswert des Grundstückes erstellt. Wollen dieser sehr kostspieligen Klärung entgehen, hilft es, gemeinsam mit dem anderen Ehegatten den Immobilienmarkt zu durchforsten und sich einvernehmlich auf einen Wert zu einigen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Maklerbüro anzusprechen und dort zu erfragen, ob ein deutlich günstigeres Kurzgutachten über den Wert der Immobilie erstellt werden kann. Nach meiner eigenen Erfahrung sind hier Maklerbüros für etwa 200,00 Euro bereit, eine Kurzeinschätzung über den Verkehrswert abzugeben.
Wenn Sie sich geeinigt haben, dass ein Ehegatte das Hausgrundstück alleine übernehmen soll, müssen Sie dies vor einem Notar beurkunden lassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur dann Ihren Miteigentumsanteil auf Ihren Ehegatten übertragen, wenn Sie gleichzeitig auch von der Bank aus dem Kredit entlassen werden. Anderenfalls hätten Sie nicht mehr Ihren Miteigentumsanteil, müssten gleichzeitig jedoch weiterhin für den Hauskredit zahlen.