Brauche ich überhaupt einen Anwalt für die Ehescheidung?

Für das Ehescheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Der Ehegatte, der den Ehescheidungsantrag stellt, benötigt daher einen Rechtsanwalt. Soweit Sie der Ehescheidung nur zustimmen möchten und keinen eigenen Anwalt stellen, müssen Sie jedoch nicht anwaltlich vertreten sein. In diesem Falle können Sie dem Gericht nur mitteilen, dass Sie der Ehescheidung zustimmen.

Sollte es jedoch während des Ehescheidungsverfahrens zu Anträgen an das Familiengericht kommen, die über den Ehescheidungsantrag selbst hinaus gehen (etwa ein Folgesacheantrag auf Zugewinnausgleich oder Ehegattenunterhalt), müssen Sie für Ihre Rechtsverteidigung einen Rechtsanwalt beauftragen.