Was wird mit der Ehescheidung mit geregelt?

Das Gericht wird in dem Ehescheidungsverfahren im Normalfall nur die Ehescheidung selbst und den Versorgungsausgleich regeln. Darüber hinaus geht das Gericht davon aus, dass alle weiteren Punkte Sie mit Ihrem Ehegatten selbst klären. Dies ist auch tatsächlich bei den weitaus meisten Ehescheidungen der Fall.

Auf einen Antrag, der durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss, kann jedoch eine Folgesache mit durch das Familiengericht geregelt werden. Hier gibt es etwa die Möglichkeit, einen Antrag auf Zahlung eines nachehelichen Unterhaltes, auf Zahlung eines Zugewinnausgleiches o. ä. zu stellen. Für Ihr Kind verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Auch hier kann natürlich ein Folgesacheantrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes gestellt werden.